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Die Familienpoolgesellschaft als Gestaltungsinstrument für die Vermögensnachfolge

13. März 2024
3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 13 Stunden



Wer Vermögen früh auf die nächste Generation übertragen möchte, ohne die Kontrolle abzugeben, steht vor einem Dilemma: Eine einfache Schenkung ist endgültig, schöpft Freibeträge aus und lässt das Vermögen bei Scheidung, Streit oder Gläubigerzugriff zersplittern. Die Familienpoolgesellschaft ist ein bewährtes Gestaltungsinstrument, um diese Ziele zu vereinen. Dieser Beitrag erklärt, wie sie funktioniert, welche steuerlichen Wirkungen sie hat und worauf zu achten ist.


Was ist eine Familienpoolgesellschaft?


Beim Familienpool bringt der Vermögensinhaber Immobilien, Beteiligungen oder Kapitalvermögen in eine gemeinsame Gesellschaft ein, meist eine vermögensverwaltende GbR oder GmbH & Co. KG. Anschließend werden Gesellschaftsanteile an Kinder oder andere Familienmitglieder übertragen. Der Gesellschaftsvertrag regelt, wer die Geschäfte führt, wer Stimmrechte und Gewinnanteile hat und unter welchen Bedingungen Anteile gekündigt, übertragen oder zurückgefordert werden können. So bleibt der Senior geschäftsführend, während die wirtschaftlichen Vorteile schrittweise auf die nächste Generation übergehen.


Warum nicht einfach Immobilien verschenken?


Bei klassischen Schenkungen, etwa von Einzelobjekten unter Nießbrauchsvorbehalt, stößt man bei größeren Vermögen schnell an Grenzen: Die persönlichen Freibeträge sind begrenzt, die Eltern haben nur eingeschränkten Einfluss auf die Verwendung, und bei mehreren Kindern drohen Streit und Zersplitterung des Vermögens. Auch ein späterer Verkauf einzelner Objekte ist mit Wohn- oder Nießbrauchsrechten schwierig. Im Familienpool lässt sich das Vermögen dagegen bündeln, steuern und über Generationen zusammenhalten.


Zwei Wege: Schenkung oder Verkauf


Die Anteile können unentgeltlich übertragen oder gegen Entgelt erworben werden.


  • Schenkung der Anteile: Sie nutzt die Freibeträge, die für Kinder je Elternteil 400.000 Euro betragen und alle zehn Jahre erneut zur Verfügung stehen (§ 16 ErbStG). Steuerlich führen die Kinder die Abschreibung des Schenkers fort (Fußstapfentheorie), sodass bei Altobjekten häufig kaum noch Abschreibungsvolumen vorhanden ist.

  • Verkauf an die Gesellschaft: Die Immobilie wird zum Verkehrswert an die Familiengesellschaft verkauft, der Kaufpreis wird als fremdüblich verzinstes Darlehen gestundet. Weil es sich um einen entgeltlichen Erwerb handelt, kann die Gesellschaft ab den höheren Anschaffungskosten abschreiben (AfA-Step-Up). Schenkungsteuer fällt nicht an. Das Darlehen tilgt die Gesellschaft über die Jahre aus den Erträgen, die Zinsen zahlt sie an den Verkäufer.


Steuerliche Wirkungen im Überblick


  • Einkommensteuer: Mieten und Zinsen werden anteilig den Gesellschaftern zugerechnet. Kinder können ihren Grundfreibetrag (2026: 12.348 Euro) und niedrigere Steuersätze nutzen. Bei einem Verkauf mindern höhere Abschreibungen und Schuldzinsen die Einkünfte.

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer: Freibeträge können mehrfach genutzt werden. Beim Verkauf fällt grundsätzlich keine Schenkungsteuer an, wenn der Kaufpreis dem Verkehrswert entspricht. Wird unter Wert verkauft, liegt eine teilentgeltliche Schenkung vor.

  • Grunderwerbsteuer: Übertragungen auf Gesamthandsgesellschaften und unter nahen Angehörigen sind teilweise befreit (§ 3 und § 5 GrEStG). Bei späteren Gesellschafterwechseln drohen Sperrfristen. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich; die Prüfung muss im Einzelfall erfolgen.

  • Spekulationsfrist: Verkauft der Eigentümer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb an die Gesellschaft, kann ein Spekulationsgewinn entstehen (§ 23 EStG).


Welche Rechtsform ist richtig?


Der Familienpool kann als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft aufgebaut werden. Bei rein vermögensverwaltender Tätigkeit stehen Haftungsfragen meist im Hintergrund; es sei denn, minderjährige Kinder sollen beteiligt werden. Meist kommen GbR oder GmbH & Co. KG in Betracht. Die GmbH bietet Thesaurierungsvorteile bei der Körperschaftsteuer, die GbR die Möglichkeit steuerfreier Veräußerungen nach zehn Jahren. Maßgeblich sind die persönliche Situation und die Ziele.


Typische Gestaltungsrisiken


  • Gewerbliche Prägung und Grundstückshandel: Zu viele Verkäufe oder Zusatztätigkeiten können eine vermögensverwaltende Gesellschaft gewerblich machen.

  • Fremdvergleich: Verträge zwischen Eltern und Gesellschaft müssen fremdüblich sein und tatsächlich durchgeführt werden.

  • Minderjährige Gesellschafter: Hier sind Genehmigungen des Familiengerichts und gegebenenfalls Ergänzungspfleger erforderlich.

  • Rückforderungsrechte: Sie sind steuerlich vorteilhaft, dürfen aber die wirtschaftliche Zurechnung nicht aushöhlen.


Kosten und Ablauf


Für die Konzeption, die Vertragsgestaltung und die steuerliche Umsetzung fallen Honorare für Steuerberater und Rechtsanwälte sowie Notar- und Gerichtskosten an. Die Höhe hängt vom Vermögen und von der Komplexität der Struktur ab. Wir erstellen Ihnen nach einem Erstgespräch ein individuelles Angebot.


Checkliste vor der Gründung


  • Ziele klären: Kontrolle, Steuern, Vermögensschutz, Streitvermeidung.

  • Vermögensbestandteile erfassen und Haltefristen sowie Bewertungen prüfen.

  • Wahl zwischen Schenkung und Verkauf nach Steuerwirkungen und Liquidität.

  • Gesellschaftsvertrag mit Kündigungs-, Abfindungs- und Rückforderungsregeln gestalten.

  • Grunderwerbsteuer, Spekulationsfrist und gewerbliche Prägung vorab klären.


Beratung zur Familienpoolgesellschaft bei TaxSolution


Die TS TaxSolution GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Bergisch Gladbach und Standort Köln entwickelt gemeinsam mit Rechtsanwälten und Notaren Familienpool-Konzepte, die zu Ihrem Vermögen und Ihrer Familie passen. Sprechen Sie uns an, bevor Sie Vermögen übertragen.


Weiterlesen im Steuerlexikon



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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung.

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