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Steuerberater für Nachfolgeplanung

Die Unternehmens- oder Vermögensnachfolge ist einer der wichtigsten – und steuerlich folgenreichsten – Momente im Leben eines Unternehmers oder einer Familie. Wer frühzeitig plant, kann Erbschafts- und Schenkungsteuer durch legale Gestaltungen erheblich reduzieren und gleichzeitig den Fortbestand des Unternehmens sowie den Familienfrieden sichern. Wer erst beim Erbfall handelt, hat die meisten Gestaltungsoptionen bereits verloren. Wir begleiten Unternehmerfamilien in Köln, Bergisch Gladbach, Düsseldorf und Leverkusen von der ersten Idee bis zur rechtssicheren Umsetzung.

Erbschaftsteuer-Verschonung für Betriebsvermögen

 

Betriebsvermögen kann bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer unter bestimmten Voraussetzungen zu 85 % (Regelverschonung, 5 Jahre Behaltensfrist) oder sogar zu 100 % (Optionsverschonung, 7 Jahre Behaltensfrist, strengere Anforderungen an das Verwaltungsvermögen) steuerbefreit übertragen werden. Entscheidend ist dabei die sogenannte Lohnsummenregelung: Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten sind von der Prüfung ausgenommen, bei mehr Beschäftigten muss die Ausgangslohnsumme je nach gewähltem Modell zu 250 % bis 700 % über mehrere Jahre gehalten werden. Zusätzlich darf der Anteil des sogenannten Verwaltungsvermögens (u. a. vermietete Immobilien, Wertpapiere) 90 % des Betriebsvermögens nicht überschreiten. Bei Großerwerben ab 26 Millionen Euro begünstigtem Vermögen greifen zudem ein Abschmelzmodell oder eine individuelle Verschonungsbedarfsprüfung.

Hinweis: Das Bundesverfassungsgericht überprüft derzeit Teile der Erbschaftsteuer-Verschonungsregeln für Betriebsvermögen; eine Entscheidung wird für Herbst 2026 erwartet. Wir beobachten die Entwicklung fortlaufend und passen Gestaltungsempfehlungen rechtzeitig an – sprechen Sie uns an, bevor Sie Entscheidungen auf Basis der aktuellen Regeln treffen.

Gestaltungsinstrumente für die Vermögensnachfolge

Neben den gesetzlichen Verschonungsregeln stehen weitere Gestaltungsinstrumente zur Verfügung, mit denen sich Vermögen steuergünstig und geordnet auf die nächste Generation übertragen lässt:

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  • Familienstiftung – bündelt Vermögen dauerhaft, sichert die Kontrolle in der Familie und kann die Zersplitterung von Unternehmensanteilen über Generationen verhindern.
  • Familienpoolgesellschaft – bündelt Familienvermögen in einer Personengesellschaft (meist GmbH & Co. KG) und ermöglicht gestaffelte, steuerlich begünstigte Übertragungen bei gleichzeitigem Erhalt der unternehmerischen Kontrolle.
  • Holdingstruktur – erleichtert die sukzessive Übertragung von Anteilen, nutzt günstige Bewertungsansätze und schafft klare Verantwortlichkeiten zwischen operativem Geschäft und Vermögensverwaltung.
  • Vorgezogene Schenkungen mit Freibetragsnutzung – die persönlichen Freibeträge (je Kind z. B. 400.000 Euro) erneuern sich alle zehn Jahre und lassen sich durch frühe, gestaffelte Übertragungen mehrfach nutzen.
     

Auch individuelle Gestaltungen innerhalb des Familienverbunds – etwa zur Verteilung von Erträgen auf mehrere Familienmitglieder – können die Gesamtsteuerlast senken.

Regelverschonung vs. Optionsverschonung im Vergleich

Betriebsvermögen kann unter bestimmten Voraussetzungen zu 85 % (Regelverschonung) oder zu 100 % (Optionsverschonung) steuerbefreit übertragen werden. Die Wahl zwischen beiden Modellen hängt von der Behaltensfrist, der Lohnsummenregelung und dem Anteil des Verwaltungsvermögens ab – wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welches Modell für Ihr Unternehmen wirtschaftlich sinnvoller ist.

Individuelle Umsetzung Ihrer Nachfolgeplanung

Je nach gewähltem Gestaltungsinstrument lässt sich die Übertragung von Unternehmens- und Vermögenswerten stufenweise und steuerlich durchdacht gestalten. Anteile oder Vermögenswerte können schrittweise auf die nächste Generation oder neue Gesellschafter übertragen werden, während die operative Führung unabhängig davon geregelt wird.

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​Bei der schenkungs- und erbschaftsteuerlichen Planung sind zahlreiche Besonderheiten zu berücksichtigen – insbesondere im Hinblick auf die Voraussetzungen der Verschonungsregelungen. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Nachfolgestruktur, die zu Ihrem Unternehmen und Ihrer Familie passt.

Die wichtigsten Kennzahlen im Überblick

Für die Erbschaftsteuer-Verschonung und die gestalterische Nachfolgeplanung sind einige gesetzliche Grenzwerte und Fristen maßgeblich:

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  • 85 % oder 100 % Steuerbefreiung – je nach gewähltem Verschonungsmodell (Regel- oder Optionsverschonung)

  • 5 oder 7 Jahre Behaltensfrist – während der die Lohnsummenregelung einzuhalten ist

  • 400.000 € Freibetrag je Kind – alle 10 Jahre neu nutzbar bei vorgezogenen Schenkungen

  • 26 Mio. € Großerwerbe-Grenze – ab der ergänzende Regelungen für Großerwerbe gelten
     

​​Welche Gestaltung für Ihre Nachfolge die beste Wahl ist, hängt maßgeblich von Ihrer individuellen Situation ab – wir beraten Sie dazu gerne.

So gehen wir bei Ihrer Nachfolgeplanung vor

Eine erfolgreiche Nachfolgeplanung folgt einem klaren Prozess. Dazu gehören insbesondere:
 

  • Analyse der Ausgangslage – Unternehmens- und Vermögensstruktur, familiäre Situation

  • Auswahl der passenden Gestaltungsinstrumente – abgestimmt auf Ihre Ziele

  • Steuerliche Bewertung – Ermittlung der optimalen Verschonungsstrategie

  • Umsetzung & Dokumentation – rechtssichere Gestaltung gemeinsam mit Notar und Rechtsberatung

  • Laufende Begleitung – Überwachung von Behaltensfristen und Lohnsummenregelung
     

​​Wir übernehmen die laufende steuerliche Begleitung Ihrer Nachfolgeplanung – von der ersten Analyse bis zur Umsetzung.

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