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Besteuerung der Gewinnausschüttung: GmbH vs. Privatperson

11. Jan. 2024
2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 14 Stunden




Die Besteuerung von Gewinnausschüttungen in Deutschland unterscheidet sich je nachdem, ob es sich um eine Ausschüttung an eine GmbH oder an eine Privatperson handelt. Hier erläutern wir die steuerlichen Aspekte in beiden Fällen.


Besteuerung der Gewinnausschüttung an eine GmbH:

Wenn eine GmbH Gewinne an ihre Gesellschafter ausschüttet, handelt es sich in der Regel um sogenannte Dividenden. Die Besteuerung erfolgt auf verschiedenen Ebenen:

1. Körperschaftsteuer: Die GmbH ist in Deutschland körperschaftsteuerpflichtig. Die Gewinne, die sie erzielt, unterliegen der Körperschaftsteuer, die derzeit (Stand 2022) bei 15% liegt. Diese Steuer wird auf die Gewinne vor der Ausschüttung an die Gesellschafter erhoben.

2. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer: Zusätzlich zur Körperschaftsteuer muss die GmbH den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% auf die Körperschaftsteuer zahlen. Wenn Gesellschafter kirchensteuerpflichtig sind, wird auch Kirchensteuer fällig.

3. Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die in Deutschland von Gewerbetreibenden und Freiberuflern gezahlt wird. Sie wird auf den Gewinn vor Steuern erhoben und beträgt je nach Gemeinde unterschiedlich viel. Gewerbesteuer wird auf Bundesebene auf die Körperschaftsteuer angerechnet.


Besteuerung der Gewinnausschüttung an eine Privatperson:

Wenn Gewinne einer GmbH an eine Privatperson ausgeschüttet werden, unterliegen diese Gewinne einer anderen Besteuerung:

1. Abgeltungsteuer: Für Privatpersonen gilt in Deutschland die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge, zu denen auch Dividenden gehören. Die Abgeltungsteuer beträgt derzeit (Stand 2022) 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Diese Steuern werden von der Bank oder dem Finanzinstitut automatisch einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

2. Teilfreistellung: Je nach Beteiligungsquote kann eine Teilfreistellung auf Dividenden angewendet werden. Das bedeutet, dass nur ein Teil der Dividenden der Abgeltungsteuer unterliegt. Die genaue Quote hängt von der Höhe der Beteiligung ab.

3. Steuerliche Freibeträge: Privatpersonen haben bestimmte steuerliche Freibeträge, die von den Dividendeneinkünften abgezogen werden können, bevor die Abgeltungsteuer berechnet wird. Diese Freibeträge variieren je nach individueller Situation.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Besteuerung von Dividenden für Privatpersonen oft günstiger ist als die Besteuerung von Unternehmensgewinnen auf Körperschaftsebene. Dies hat dazu geführt, dass viele Unternehmer ihre Gewinne zunächst in der GmbH belassen und nur das notwendige Einkommen entnehmen, um die Abgeltungsteuer zu minimieren.


Es ist ratsam, sich immer von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten zu lassen, um die steuerlichen Auswirkungen von Gewinnausschüttungen sowohl auf Unternehmensebene als auch auf persönlicher Ebene zu optimieren und alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.


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