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Steuerberater für Holding Gesellschaften

Als Ihr Spezialist für das Unternehmenssteuerrecht betreuen wir Sie bei Ihrem Holdingprojekt von der geplanten und steueroptimierten Errichtung über die laufenden Deklarationsprozesse bis hin zum steueroptimierten Exit. Unsere Passion ist das Maximum an Effizienz für Sie herauszuholen.

Was ist eine Holding?

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Eine Holding ist eine Gesellschaft, deren Zweck darin besteht, Anteile an einer oder mehreren anderen Gesellschaften zu halten und zu verwalten – anstatt selbst operativ tätig zu sein. Die klassische Struktur besteht aus einer Holdinggesellschaft (häufig eine GmbH) an der Spitze und einer oder mehreren operativen Tochtergesellschaften darunter.

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Eine Holding bündelt unternehmerisches Vermögen, trennt Haftungsrisiken zwischen den Gesellschaften und schafft steuerliche Gestaltungsspielräume – insbesondere bei Gewinnthesaurierung, Beteiligungsverkäufen und der Unternehmensnachfolge.

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Wann lohnt sich eine Holding?

Eine Holdingstruktur lohnt sich nicht für jedes Unternehmen gleichermaßen. Sie kann insbesondere sinnvoll sein bei:

  • Unternehmen, die Gewinne überwiegend im Unternehmen thesaurieren und reinvestieren

  • geplantem Wachstum durch mehrere Geschäftsbereiche oder Tochtergesellschaften

  • einem absehbaren (Teil-)Verkauf des Unternehmens

  • dem Wunsch nach Haftungstrennung zwischen einzelnen Geschäftsbereichen

  • einer frühzeitigen, steuerlich durchdachten Nachfolgeplanung

Ob sich eine Holding in Ihrem Fall lohnt, hängt von Ertragslage, Zielen und Zeithorizont ab. Wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen.

Wie wird eine Holding gegründet?

Eine Holding kann auf zwei Wegen entstehen: durch Neugründung von Holding- und Tochtergesellschaft, oder durch nachträgliche Einbringung eines bestehenden Unternehmens in eine neu gegründete Holdingstruktur.

Der Gründungsprozess umfasst im Kern:

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  • notarielle Beurkundung der Gesellschaftsverträge

  • Aufbringung des Stammkapitals

  • Eintragung ins Handelsregister

  • bei Einbringung bestehender Anteile: steuerliche Bewertung und Strukturierung nach den Vorschriften des Umwandlungssteuergesetzes
     

Gerade bei der Einbringung bestehender Unternehmen ist eine sorgfältige steuerliche Planung entscheidend, um die Steuerneutralität der Umstrukturierung zu sichern.

GmbH-Holding

Die GmbH-Holding ist die in Deutschland gebräuchlichste Holdingform. Eine Holding-GmbH hält die Anteile an einer oder mehreren operativen Tochter-GmbHs.

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Der steuerliche Vorteil: Gewinnausschüttungen von der Tochter- an die Holdinggesellschaft sind zu 95 % von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Dadurch lassen sich Gewinne innerhalb der Struktur nahezu steuerfrei bündeln und für Investitionen oder den Aufbau weiterer Geschäftsbereiche nutzen.

Holding für bestehende Unternehmen

Auch ein bereits bestehendes Unternehmen kann nachträglich in eine Holdingstruktur überführt werden. Dies geschieht in der Regel durch einen sogenannten Anteilstausch: Die Gesellschafter bringen ihre Anteile an der bestehenden GmbH in eine neu gegründete Holding-GmbH ein.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist diese Umstrukturierung steuerneutral möglich. Zu beachten sind dabei insbesondere die gesetzlichen Sperrfristen sowie die zutreffende Bewertung der eingebrachten Anteile.

Einzelunternehmen → GmbH-Holding

Für Einzelunternehmer, die in eine Holdingstruktur wechseln möchten, ist regelmäßig ein zweistufiger Weg erforderlich: Zunächst wird das Einzelunternehmen im Wege der Einbringung in eine GmbH überführt, anschließend werden die Anteile an dieser GmbH in eine neu gegründete Holding-GmbH eingebracht.

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Unter den Voraussetzungen des Umwandlungssteuergesetzes kann diese Umstrukturierung zu Buchwerten und damit steuerneutral erfolgen. Wir begleiten Sie durch beide Schritte – von der Planung bis zur Umsetzung.

Holding und Unternehmensverkauf

Beim Verkauf eines Unternehmens zeigt sich einer der größten Vorteile einer Holdingstruktur: Veräußert die Holdinggesellschaft die Anteile an der Tochtergesellschaft, bleibt der Veräußerungsgewinn zu 95 % steuerfrei. Der Verkaufserlös steht der Holding damit nahezu ungeschmälert für Reinvestitionen zur Verfügung.

Ohne Holdingstruktur unterliegt ein Verkaufsgewinn bei einer natürlichen Person dagegen dem Teileinkünfteverfahren mit einer spürbar höheren steuerlichen Belastung.

Holding und Immobilien

Unternehmensimmobilien lassen sich innerhalb einer Holdingstruktur in einer eigenen Immobiliengesellschaft bündeln. Das trennt das Immobilienvermögen vom operativen Geschäftsrisiko und schafft eine klare, langfristig planbare Vermögensstruktur.

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Unter bestimmten Voraussetzungen kommt für reine Immobilienverwaltungsgesellschaften zudem die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung in Betracht. Wir prüfen für Sie, ob und wie sich eine Immobilienstruktur innerhalb Ihrer Holding sinnvoll abbilden lässt.

Holding und Unternehmensnachfolge

Eine Holdingstruktur erleichtert die stufenweise und steuerlich durchdachte Übergabe eines Unternehmens an die nächste Generation oder an neue Gesellschafter. Anteile können schrittweise übertragen werden, während die operative Führung unabhängig davon geregelt wird.

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Bei der schenkungs- und erbschaftsteuerlichen Planung sind die Besonderheiten für Holdinggesellschaften zu berücksichtigen – insbesondere im Hinblick auf die Voraussetzungen der Verschonungsregelungen. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Nachfolgestruktur, die zu Ihrem Unternehmen und Ihrer Familie passt.

Welche Kosten verursacht eine Holding?

Der Aufbau und Betrieb einer Holdingstruktur ist mit zusätzlichen Kosten verbunden, unter anderem für:

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  • die notarielle Gründung und Eintragung ins Handelsregister

  • das erforderliche Stammkapital je Gesellschaft

  • laufende Buchführung und Jahresabschlüsse für jede Gesellschaft der Struktur

  • in der Regel höhere Steuerberatungskosten gegenüber einer Einzelgesellschaft
     

Diesen Kosten stehen die steuerlichen und strukturellen Vorteile gegenüber. Ob sich eine Holding wirtschaftlich lohnt, hängt maßgeblich von Ertragslage und Zielsetzung ab – das prüfen wir gemeinsam mit Ihnen.

Welche laufenden Pflichten hat eine Holding?

Jede Gesellschaft innerhalb einer Holdingstruktur ist eine eigenständige rechtliche Einheit mit eigenen Pflichten, insbesondere:

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  • eigene Buchführung und eigener Jahresabschluss je Gesellschaft

  • Offenlegungspflichten im Bundesanzeiger

  • eigene Steuererklärungen je Gesellschaft

  • ggf. Pflicht zur Konzernrechnungslegung ab bestimmten Größenmerkmalen

  • Dokumentation von Gesellschafterbeschlüssen und ggf. konzerninternen Leistungsbeziehungen
     

Wir übernehmen die laufende steuerliche Betreuung aller Gesellschaften Ihrer Holdingstruktur aus einer Hand.

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