Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA): Risiken für GmbH-Gesellschafter vermeiden
In vielen GmbHs entscheiden Gesellschafter selbst darüber, welche Verträge zwischen ihnen und der Gesellschaft gelten: Geschäftsführergehalt, Mietverträge, Darlehen, Firmenwagen. Das Steuerrecht schaut hier genau hin. Werden Vorteile gewährt, die ein fremder Dritter nicht bekäme, droht die Behandlung als verdeckte Gewinnausschüttung, kurz vGA. Das kann zu erheblichen Steuernachforderungen führen.

Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?
Eine vGA liegt vor, wenn eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bei der GmbH durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und sich auf das Einkommen der Gesellschaft auswirkt, ohne dass sie auf einem ordentlichen Gewinnverteilungsbeschluss beruht (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG). Maßstab ist der Fremdvergleich: Hätte ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter die Leistung einem fremden Dritten unter denselben Bedingungen gewährt?
Typische Fallgruppen
Überhöhte Geschäftsführervergütung: Gehalt, Tantiemen oder Boni, die gemessen an Aufgaben, Größe und Ertragslage der Gesellschaft nicht angemessen sind.
Private Nutzung von Betriebsvermögen: Der Firmenwagen wird privat genutzt, ohne dass die Nutzung versteuert oder vergütet wird.
Darlehen an Gesellschafter: zinslos oder zu niedrig verzinst, ohne Sicherheiten oder mit fehlender Rückzahlung.
Miete und Pacht: Zu niedrige Miete bei Anmietung von der Gesellschaft oder überhöhte Miete bei Anmietung vom Gesellschafter.
Pensionszusagen: Zu hohe Zusagen, fehlende Probezeit oder ungeeignete Finanzierung.
Geschäfte mit nahestehenden Personen: auch Leistungen an Angehörige des Gesellschafters werden dem Gesellschafter zugerechnet.
Formale Anforderungen an Verträge
Bei Gesellschafter-Geschäftsführern prüft die Finanzverwaltung auch, ob Vereinbarungen klar, im Voraus, zivilrechtlich wirksam und tatsächlich durchgeführt wurden. Fehlt etwa eine schriftliche Regelung zur Vergütung oder wird sie nicht gelebt, kann das schon für sich genommen zur vGA führen. Bei beherrschenden Gesellschaftern gelten diese Anforderungen besonders streng.
Rechtsfolgen
Auf Ebene der GmbH: Der Gewinn wird außerhalb der Bilanz erhöht. Dadurch fallen zusätzliche Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer an.
Auf Ebene des Gesellschafters: Die vGA zählt zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegt grundsätzlich der Abgeltungsteuer oder, auf Antrag, dem Teileinkünfteverfahren unterliegt. Die GmbH muss gegebenenfalls Kapitalertragsteuer einbehalten.
Korrespondenzprinzip: Eine steuerliche Entlastung beim Gesellschafter wird nur gewährt, wenn die vGA bei der Gesellschaft nicht abgezogen wurde.
Weitere Folgen: Möglich sind auch schenkungsteuerliche Auswirkungen oder Lohnsteuerfolgen.
So vermeiden Sie vGA
Verträge schriftlich fixieren und Vergütungen regelmäßig am Marktniveau überprüfen.
Private Nutzung von Fahrzeugen oder Räumen sauber dokumentieren und abrechnen.
Darlehen mit marktüblichem Zins, Sicherheiten und Rückzahlungsplan vereinbaren.
Gesellschafterbeschlüsse protokollieren und Vereinbarungen auch tatsächlich leben.
Fazit
Die vGA ist eines der häufigsten Prüfungsthemen bei Betriebsprüfungen von GmbHs. Mit klaren Verträgen und einer laufenden steuerlichen Begleitung lässt sich das Risiko deutlich senken. Wir unterstützen Gesellschafter-Geschäftsführer in Bergisch Gladbach, Köln und Umgebung bei der Vertragsgestaltung und der laufenden Beratung.
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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung.





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