Steuerliche Investitionsanreize 2025 bis 2028: degressive AfA und sinkende Körperschaftsteuer
Mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm hat der Gesetzgeber 2025 mehrere Maßnahmen beschlossen, die Unternehmen zu Investitionen anregen sollen. Für Unternehmer lohnt es sich, Anschaffungen und Gewinnverwendung jetzt gezielt zu planen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und ihre Auswirkungen auf Ihre Planung.

Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden, ist wieder die degressive Abschreibung zulässig. Dabei kann jährlich ein fester Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert abgeschrieben werden. Der Satz darf höchstens das Dreifache des linearen Satzes betragen und nicht mehr als 30 % ausmachen. Dadurch fallen die Abschreibungen in den ersten Jahren deutlich höher aus als bei der linearen Methode. Das verbessert die Liquidität und verschiebt Steuerzahlungen in die Zukunft.
Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge
Für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge, die im selben Zeitraum angeschafft werden, sieht das Gesetz eine besondere Abschreibung vor. Im Anschaffungsjahr können 75 % der Anschaffungskosten abgeschrieben werden. In den Folgejahren sinken die Sätze auf 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 %. Für Elektro-Dienstwagen wurde außerdem die Bruttolistenpreisgrenze der Dienstwagenbesteuerung mit dem günstigen Satz von 0,25 % angehoben.
Sinkende Körperschaftsteuer ab 2028
Der Körperschaftsteuersatz von derzeit 15 % soll ab 2028 jährlich um einen Prozentpunkt gesenkt werden, bis er im Jahr 2032 bei 10 % liegt. Für Kapitalgesellschaften bedeutet das eine spürbare Entlastung, vor allem für Gewinne, die im Unternehmen verbleiben. Die Gewerbesteuer und die Besteuerung der Ausschüttungen bleiben davon unberührt, sodass die Gesamtbelastung sorgfältig berechnet werden sollte.
Forschungszulage
Für Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, wurde die Forschungszulage ab 2026 ausgebaut. Die förderfähige Bemessungsgrundlage steigt auf 12 Millionen Euro, und für Gemeinkosten kann eine Pauschale von 20 % angesetzt werden. Der anzusetzende Stundensatz für Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Gesellschaftern steigt auf 100 Euro.
Was bedeutet das für die Planung?
Zeitpunkt von Anschaffungen: Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung, nicht der Bestellung. Auch der Jahreswechsel verdient Aufmerksamkeit.
Gewinnverwendung: Sinkende Körperschaftsteuersätze können dafür sprechen, Gewinne in der Gesellschaft zu belassen und zu reinvestieren. Das gilt insbesondere für Holdingstrukturen.
Finanzierung: Höhere Abschreibungen verringern zwar die Steuerlast, verändern aber nicht den Bedarf an Liquidität. Die Finanzierung muss zur Planung passen.
Immobilien: Für Gebäude gelten eigene Abschreibungsregeln. Bei Neubauten von Wohngebäuden kommt unter bestimmten Voraussetzungen eine degressive Abschreibung in Betracht.
Fazit
Die aktuellen Investitionsanreize bieten Unternehmen die Möglichkeit, Steuerbelastung zu glätten und Investitionen steuerlich zu unterstützen. Wichtig ist eine vorausschauende Planung, die Anschaffungen, Finanzierung und die künftige Gewinnverwendung gemeinsam betrachtet. Wir beraten Sie als Steuerberatung in Bergisch Gladbach und Köln laufend zu diesen Fragen.
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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung.



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