Steuerberater für Internationales Steuerrecht
Wer unternehmerisch oder privat über Grenzen hinweg tätig ist, bewegt sich steuerlich in einem komplexen Zusammenspiel aus deutschem Recht, ausländischem Recht und Doppelbesteuerungsabkommen. Ob Wegzug ins Ausland, ausländische Betriebsstätten, internationale Konzernstrukturen oder Investitionen im Ausland: Fehler in der internationalen Steuerplanung sind teuer und oft nur schwer korrigierbar. Wir beraten Mandanten in Köln, Bergisch Gladbach, Düsseldorf und Leverkusen zu grenzüberschreitenden Steuerfragen – praxisnah und mit klarem Blick auf die deutschen Melde- und Mitwirkungspflichten.
Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG
Wer als wesentlich beteiligter Gesellschafter (ab 1 % Beteiligung) seinen steuerlichen Wohnsitz aus Deutschland ins Ausland verlegt, muss unter Umständen die in den Gesellschaftsanteilen ruhenden stillen Reserven versteuern – auch ohne tatsächlichen Verkauf. Die Wegzugsbesteuerung nach §6 Außensteuergesetz (AStG) wurde im Zuge der ATAD-Umsetzung reformiert: Die früher großzügigere zinslose, unbefristete Stundung bei Wegzug innerhalb der EU/des EWR ist entfallen und durch ein regelmäßig ratenweises Stundungsmodell ersetzt worden, verbunden mit erweiterten Anzeigepflichten gegenüber dem Finanzamt. Wer einen Wegzug plant, sollte die steuerlichen Folgen und Gestaltungsmöglichkeiten daher frühzeitig – idealerweise Jahre vorher – prüfen lassen.
Doppelbesteuerungsabkommen und ausländische Einkunftsquellen
Einkommen aus dem Ausland – etwa Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Betriebsstättengewinne oder Geschäftsführergehälter – unterliegt häufig sowohl im Quellenstaat als auch in Deutschland der Besteuerung. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regeln, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht und wie eine Doppelbesteuerung durch Anrechnung oder Freistellung vermieden wird. Wir prüfen die einschlägigen Abkommen und optimieren die steuerliche Zuordnung von Einkünften im jeweiligen Einzelfall.
Internationale Unternehmensstrukturen und Betriebsstätten
Für Unternehmen mit ausländischen Tochtergesellschaften, Betriebsstätten oder Vertriebsstrukturen stellen sich Fragen der Verrechnungspreisgestaltung, der Hinzurechnungsbesteuerung und der zutreffenden Gewinnabgrenzung zwischen In- und Ausland. Eine durchdachte internationale Holdingstruktur kann steuerliche Belastungen reduzieren und zugleich Haftungs- und Compliance-Risiken minimieren.
Zuzug nach Deutschland und internationale Mandanten
Auch wer aus dem Ausland nach Deutschland zuzieht – etwa als Unternehmer, Gesellschafter oder Fachkraft – sollte steuerliche Besonderheiten wie die Wegzugsbesteuerung im Herkunftsland, die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht und etwaige Übergangsregelungen frühzeitig berücksichtigen. Wir begleiten internationale Mandanten durch den gesamten steuerlichen Zuzugsprozess.
